Infos zu Corona-Einschränkungen in der Praxis vom 12.05.2020

Veröffentlicht in Allgemein

Es gelten immer wieder neue, teilweise gelockerte Regelungen in den Bundesländern. Das ist mittlerweile so diffus und unübersichtlich geworden sodass es uns nicht mehr möglich ist, alles aktuell nachzuverfolgen.
Es gelten nach wie vor die Sicherheitsvorschriften:

Mindestens 1,5 m Abstand halten, keine Berührungen, Schutz-Masken tragen.
Klienten besuchen die Praxis nur nach telefonischer Vorabklärung und -aufklärung einzeln nacheinander – zeitlich versetzt, ohne sich direkt zu begegnen. Zwischendrin bleibt Zeit zu lüften und alles zu desinfizieren, womit der Klient / die Klientin in Berührung gekommen ist.

Für die Heilpraktiker*innen- Psychotherapie ist die Arbeitssituation aktuell noch etwas strenger reglementiert. In den meisten Bundesländern gilt nach wie vor noch, dass sie nur „medizinisch dringend notwendige Behandlungen“ durchführen dürfen, da die Zahl der Sozialkontakte generell noch auf niedrigem Level gehalten werden soll.
Der VFP hat gegen diese Beschränkung und Ungleichbehandlung protestiert und z.B. an die Sozialministerin in Niedersachsen ein Schreiben mit anhängendem Rechtsgutachten geschickt. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen keine Befugnis haben, einfach die Schließung unserer Praxen anzuordnen und uns damit ein Berufsverbot zu erteilen – zumal unsere KollegInnen in anderen Bundesländern (z.B. NRW) sehr wohl die Erlaubnis haben, ihre medizinischen Versorgungsleistungen zu erbringen und andererseits auch die Patienten ihr Recht.
Da HP- Psych. derzeit nicht berühren dürfen, ist es natürlich auch rechtlich nicht möglich in den Abrechnungen für Privatkassen diese Ziffern aufzuführen.
Auch die Frage nach Gruppen können wir derzeit nicht einheitlich beantworten, jedes Bundesland entscheidet für sich.
Von einem Ordnungsamt in Baden-Württemberg wurde folgende Aussage getätigt:

Als Heilpraktikerin ist es möglich einen Kurs zu geben, mit maximal 5 Menschen, inclusive Therapeut*in.
Zu beachten sind:  1,5 m Abstand, Quadratmeter des Raumes spielen keine Rolle, Desinfektionsmittel, keine Ausgabe von Getränken und Essen.

Maskenpflicht besteht laut Heilpraktikerverbänden je nach Bundesland weiterhin.

Da auch zum Heilpraktikergesetz immer wieder Fragen kommen, auf der webseite der DGK gibt es folgenden Link:
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Körperpsychotherapie e. V. (DGK) zur Überprüfung des Heilpraktikergesetzes bezogen auf den HP-Psych.